Home Office ist mittlerweile Normalität. Die Corona-Pandemie hat diesen Trend in der Arbeitswelt stark beschleunigt. Die Trennung von Beruflichem und Privatem in den eigenen vier Wänden ist dabei nicht immer einfach. Oft mangelt es schon an der Grundausstattung, um von Zuhause aus effektiv arbeiten zu können. Um die Anschaffung von geeignetem Mobiliar zu fördern, wurde vom Gesetzgeber eine Unterstützung geschaffen. Arbeitnehmer können Ausgaben für die ergonomische Einrichtung ihres häuslichen Arbeitsplatzes (insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung) bis zu einem Höchstbetrag steuerlich geltend machen. Wie viel jährlich steuerlich berücksichtigt werden kann, ist von Jahr zu Jahr verschieden. 

Höchstbeträge

Für 2020 kann ein Höchstbetrag von 150 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Für die Jahre 2020 und 2021 können insgesamt höchstens 300 Euro und für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 300 Euro geltend gemacht werden. Ein allfälliger Überschreitungsbetrag kann in das nächste Jahr mitgenommen und dort berücksichtigt werden. Ein Beispiel: Im Jahr 2020 wird ein Bürostuhl um 400 Euro gekauft. Im Jahr 2020 können davon 150 Euro in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Vom übersteigenden Betrag können 150 Euro im Jahr 2021 und 100 Euro im Jahr 2022 geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass in jedem Jahr mindestens 26 Tage ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wird.

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Michael Winkler, Steuerberater Berufsanwärter, WTL Steuer- und Unternehmensberatung GmbH.
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